Zensor

Zensor
Zẹn|sor 〈m. 23
1. 〈im antiken Rom〉 für den Zensus zuständiger Beamter
2. 〈heute〉 amtl. Prüfer (von Kunstwerken u. Schriftstücken)
[<lat. censor; zu censere „zählen, schätzen“]

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Zẹn|sor, der; -s, …oren:
1. jmd., der von Staats, Amts wegen die Zensur ausübt:
dieser Satz missfiel dem Z.
2. [lat. censor, zu: censere, zensieren] (früher) hoher altrömischer Beamter, der u. a. die Aufgabe hat, den Zensus (3) durchzuführen u. das staatsbürgerliche u. sittliche Verhalten der Bürger zu überwachen.

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Zẹnsor
 
[lateinisch, zu censere »schätzen«] der, -s/...'soren,  
 1) Psychologie: von S. Freud übernommener Begriff zur Bezeichnung eines unbewussten Regulators (Reizschutz), der bestrebt ist, nur so viel aus dem Unbewussten in das Vorbewusste oder das Bewusstsein zuzulassen, wie dem Ich zuträglich ist.
 
 2) römische Geschichte: lateinisch Cẹnsor, hoher altrömischer Magistrat. Nach der Überlieferung wurden Zensoren 443 v. Chr. erstmals eingesetzt (nach neueren Forschungen erst im 4. Jahrhundert v. Chr.); seit 339 v. Chr. konnten auch Plebejer Zensoren werden. Hauptaufgabe der jeweils zwei Zensoren, die ihr Amt grundsätzlich gemeinsam ausübten, war die alle fünf Jahre stattfindende Vermögensschätzung (Census) der Bürger. Die Wahl der Zensoren vollzog sich in den Zenturiatkomitien (Komitien) und fand alle fünf Jahre statt, die Amtsdauer betrug anderthalb Jahre. In der Zeit zwischen dem Ende der Amtszeit und den Neuwahlen wurden die sonstigen Funktionen der Zensoren (sittenrichterliches Aufsichtsrecht, Vergebung der Staatsaufträge, Verpachtung des Staatslandes und der staatlichen Einkünfte) von den höchsten Magistraten (Konsuln) ausgeübt. Die Zensur war zwar ein Amt ohne Imperium, jedoch ihrer Funktion nach von höchster Würde und in der Regel ehemaligen Konsuln vorbehalten.

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Zẹn|sor, der; -s, ...oren [2: lat. censor, zu: censere, ↑zensieren]: 1. jmd., der von Staats, Amts wegen die Zensur ausübt: Etwas lächerlich, dir auf Englisch zu schreiben; ... der Z. besteht darauf (K. Mann, Wendepunkt 408); dieser Satz ist dem Rotstift des -s zum Opfer gefallen. 2. (früher) hoher altrömischer Beamter, der u. a. die Aufgabe hat, den ↑Zensus (3) durchzuführen u. das staatsbürgerliche u. sittliche Verhalten der Bürger zu überwachen.

Universal-Lexikon. 2012.

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